AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BMKL Media GmbH, vertreten durch Philipp Klimke, Gummertstraße 39, 45131 Essen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind, soweit gesetzlich zulässig, Grundlage für alle Verträge, die die BMKL Media GmbH mit seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) schließt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BMKL Media GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss zwischen der BMKL Media GmbH und dem Auftraggeber erfolgt fernmündlich, durch Videoaufzeichnung oder schriftlich. Eine Auftragsbestätigung soll nach Möglichkeit erfolgen.
§3 Leistungen von BMKL Media GmbH / Verpflichtungen des Auftraggebers
(1) Die BMKL Media GmbH erbringt für Unternehmer individuelle Coaching-, Beratungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich des OnlyFans-Managements. Gegenstand der Leistungen sind insbesondere die Vermittlung von Strategien und Prozessen zur Model-Akquise, Chatter-Akquise, dem Aufbau und der Optimierung von Managementstrukturen sowie der Organisation und Skalierung von OnlyFans-Geschäftsmodellen. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des BGB. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei der Leistungserbringung steht der BMKL Media GmbH ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. Die BMKL Media GmbH darf sich auch der Hilfe dritter Personen bedienen.
(2) Bestandteil der vereinbarten Leistungen ist ein begleitender WhatsApp-Support während der Vertragslaufzeit. Der WhatsApp-Support dient der Beantwortung kurzer organisatorischer und fachlicher Fragen im Zusammenhang mit den Coaching-Inhalten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich während der üblichen Geschäftszeiten der BMKL Media GmbH.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf Anforderung zu erbringen. Unterlässt er eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der BMKL Media GmbH unberührt.
(4) Kommt es zu Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat er den Mehraufwand zu tragen.
§4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern durch schriftliche Sondervereinbarung Werkvertragsrecht eingreift und eine Abnahme notwendig ist, gilt nachstehendes:
(2) Die BMKL Media GmbH kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die BMKL Media GmbH kann dem Auftraggeber eine Frist zur Teil‒ bzw. Gesamtabnahme setzen. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel ist ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber anzufertigen und an die BMKL Media GmbH zu übergeben. Für den Zugang haftet der Auftraggeber.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die BMKL Media GmbH berechtigt und verpflichtet, diese zu bearbeiten und zu beseitigen. Es besteht ein zweimaliges Nachbesserungsrecht. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(6) Die Parteien vereinbaren, bei Streit über das Bestehen eines erheblichen Mangels vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie‒ und Handelskammer öffentlich bestellten Sachverständigen anzuhören. Die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen ist von beiden Teilen je zur Hälfte vorzuschießen. Je nach Feststellung des angerufenen Sachverständigen verteilen sich die Kosten auf die Parteien.
(7) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
§5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.
(3) Sofern der SEPA‒Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA‒Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat auch für Folgeaufträge Geltung.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die BMKL Media GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Coaching-Laufzeit beträgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, drei Monate ab Vertragsbeginn. Während der Laufzeit besteht Anspruch auf maximal ein Coaching-Gespräch per Zoom pro Kalenderwoche. Nicht wahrgenommene Termine verfallen ersatzlos, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.
(3) Pausierungen des Vertrags, soweit vom Auftragnehmer eingeräumt, können maximal für die Dauer von 1 Monat vom Auftraggeber angesetzt werden.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per E‒Mail oder postalisch.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der BMKL Media GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig bei der BMKL Media GmbH vorliegen, beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Bei Zahlungsverzug besteht ein Zurückbehaltungsrecht von der BMKL Media GmbH. Weitere Leistungen müssen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt werden. Kündigt BMKL Media GmbH den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos, wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geschuldet.
§8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Die Parteien verpflichten sich zu einem respektvollen und professionellen Umgang miteinander. Beleidigungen, Diskriminierungen, Bedrohungen oder sonstiges unangemessenes Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder anderen Teilnehmern sind unzulässig.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Coachings zur Verfügung gestellten Inhalte, Strategien, Unterlagen, Aufzeichnungen und sonstigen Informationen ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden und nicht ohne vorherige Zustimmung der BMKL Media GmbH an Dritte weiterzugeben.
(3) Die Aufzeichnung von Coaching-Gesprächen, Zoom-Meetings oder sonstigen Kommunikationsinhalten durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der BMKL Media GmbH zulässig.
(4) Verstößt der Auftraggeber schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten oder stört die Durchführung des Coachings erheblich, ist die BMKL Media GmbH berechtigt, den Zugang zu Coaching-Leistungen vorübergehend auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Der Vergütungsanspruch der BMKL Media GmbH bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
§9 Schutzrechte Dritter
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt BMKL Media GmbH von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§10 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen des Coachings bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Aufzeichnungen, Videos, Schulungsmaterialien, Strategien, Prozesse, Vorlagen, Dokumente sowie sonstige Arbeits- und Leistungsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der BMKL Media GmbH.
(2) Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags sowie nach dessen Beendigung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung der bereitgestellten Inhalte für eigene geschäftliche Zwecke.
(3) Die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, der Verkauf oder die sonstige Überlassung der im Coaching bereitgestellten Inhalte an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der BMKL Media GmbH unzulässig.
(4) Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Coaching-Inhalte, Aufzeichnungen, Schulungsunterlagen, Vorlagen oder sonstiges Know-how ganz oder teilweise zu kopieren, zu veröffentlichen, weiterzuverkaufen, als eigenes Schulungsangebot anzubieten oder Dritten zugänglich zu machen.
(5) Das Nutzungsrecht steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der BMKL Media GmbH.
§11 Urheberrechte
(1) Der Auftrageber versichert, dass er an allen Bildern, Videos, Texten und Datenbanken, die von BMKL Media GmbH veröffentlicht werden, die Urheberrechte hat. Alle durch BMKL Media GmbH erstellten Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Grafiken) sind Urheberrechtlich geschützt, und dürfen ohne Zustimmung durch BMKL Media GmbH nicht verwendet werden.
§12 Widerrufsrecht
(1) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches anderweitig eingeräumt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§13 Haftung
(1) Die BMKL Media GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten Teile der AGB unwirksam sein, sind nicht die AGB in ihrer Gesamtheit unwirksam. Die Parteien verpflichten sich, für unwirksame Bestimmungen eine Regelung zu finden, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der BMKL Media GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von BMKL Media GmbH.
(AGBs stand Juni 2026)